Rauchmelder

Rauchmelder Pflicht in Niedersachsen

Ein entsprechender Gesetzesentwurf zur Rauchmelderpflicht in Niedersachsen wurde am 14. Dezember 2010 von der niedersächsischen Landesregierung vorgebracht. In weiterer Folge wurde die Rauchmelderpflicht am 20.März 2012 durch Ergänzung des § 44 der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) um den Absatz 5 eingeführt, wobei zunächst alle Neubauten und Umbauten ab dem 1.11.2012 unmittelbar betroffen waren. Für bestehende Bauten bzw. Wohnungen wurde eine Übergangsfrist bis Ende des Jahres 2015 (31.12.2015) festgelegt. Demzufolge müssen alle Wohnungen in Niedersachsen spätestens ab 1.1.2016 mit entsprechenden Rauchmeldern ausgestattet sein.

Quelle: rauchmeldertest.net